Hotel Fotograf
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jens Bösenberg Fotografie
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen,
werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht
Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur
anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10%
zu erwarten ist.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen
überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber
hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht
resultieren.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein
sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden
Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als
vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der
Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem
Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten,
Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen
abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung
des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
3.5 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten
hat, steht ihm ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno unter 7 Tage vor dem gebuchten
Termin 50 %, des vereinbarten Fotografenhonorars, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und
Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den den Bildautor
zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen.
Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die
Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien
geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines
Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen,
die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst. Versandkosten (Verpackung, Porto)
einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber
zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die
vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr
neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom
Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung
getroffen.
5. Nutzungsrechte
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch
an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder
Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der
Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors.
Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen
mittels elektronischer Retusche.
5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim
Bild erfolgen.
6. Digitale Bildverarbeitung
6.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten
Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des
Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder
sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen
dem Bildautor und dem Auftraggeber.
6.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch
verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen
sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten
auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen
Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der
Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer
Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter
oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem
Auftraggeber.
7.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist
dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder
sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer
unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
8.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand
zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der
Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens
Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00 € für jedes Duplikat zu
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Bildautor vorbehalten.
8.4. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in
herkömmlicher oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern,
mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der
Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber
eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt
auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9. Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt,
wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.



